Aufsichtsrechtliche Hinweise
Disclosure VO: Veröffentlichung gemäß Verordnung (EU 2019/2088) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Superfund Asset Management GmbH ist eine konzessionierte Wertpapierfirma gemäß §3 WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) 2018 und fällt aufgrund der von ihr angebotenen Dienstleistungen sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Disclosure-VO. Gemäß Disclosure-VO versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Neben Nachhaltigkeitsrisiken können auch Nachhaltigkeitsfaktoren bei einer Veranlagung eine Rolle spielen. In der Disclosure-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung definiert. Von der Superfund Asset Management GmbH werden die genannten Dienstleistungen ausschließlich in Bezug auf Superfund Finanzprodukte, angeboten. Die Superfund Asset Management GmbH berücksichtigt im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung und Anlageberatung keine nachhaltigen Anlagekriterien und Nachhaltigkeitsrisiken. Spezifische Nachhaltigkeitsstrategien oder Nachhaltigkeitsprodukte werden nicht angeboten. In der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht berücksichtigt.
BörseG: Veröffentlichung Gemäß § 185 (1) Z 1 BörseG 2018 über die Mitwirkungspolitik der Superfund Asset Management GmbH
Gemäß § 185 (1) Z 1 BörseG 2018 sind institutionelle Anleger und Vermögensverwalter im Sinne der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie seit dem 10.06.2019 dazu verpflichtet, eine ausgearbeitete Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen, in der beschrieben wird, wie sie die Ausübung von Stimmrechten und anderen mit Aktien verbundenen Mitwirkungsrechten in die Anlagestrategien integrieren. Die Superfund Asset Management GmbH erfüllt die Anforderungen im Sinne des § 185 (1) Z 1 BörseG 2018 wie folgt: Superfund Asset Management GmbH investiert hauptsächliche in Derivate und keine Aktien, welche mit Stimmrechten verbunden sind. Das Fondmanagement basiert auf selbstentwickelten, vollautomatischen Handelssystemen. Bei Geldmarkt-Investmentfonds werden keine Stimmrechte ausgeübt bzw. wird nicht an der jährlichen Hauptversammlung teilgenommen. Superfund Asset Management GmbH führt keine Gespräche mit Gesellschaften, arbeitet mit keinem anderen Aktionär zusammen und es erfolgt keine Kommunikation mit einschlägigen Interessenträgern. Da Superfund Asset Management GmbH hauptsächlich in Derivate und keine Einzeltitel investiert, welche mit Stimmrechten verbunden sind, wurden dahingehend auch keine Interessenkonflikte identifiziert.
WAG 2018: Veröffentlichung Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2018
1. Informationen über Superfund Asset Management GmbH und ihre Dienstleistungen
- Firma: Superfund Asset Management GmbH
Geschäftsanschrift: Marc-Aurel-Straße 10–12, 1010 Wien
Telefon: 01/247 00
E-mail: info@superfund.com
Internet: www.superfund.at - Geschäftstätigkeit: Superfund Asset Management GmbH (im folgenden „Superfund“) ist eine Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 und besitzt eine Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) für die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen der Annahme und Übermittlung von Aufträgen (Vermittlung), der Portfolioverwaltung und Anlageberatung jeweils in Bezug auf Finanzinstrumente im Sinne des WAG 2018.
- Vertriebsprospekte: Sofern für ein von Superfund vermitteltes Finanzprodukt ein Prospekt nach dem Investmentfondsgesetz oder Kapitalmarktgesetz sowie der Verordnung (EU) 2017/1129 veröffentlicht oder sonst erstellt wurde, ist dieser an der Geschäftsanschrift von Superfund kostenlos erhältlich.
- Firmenbuch: Superfund ist unter der Firmenbuchnummer FN 122880g beim Handelsgericht Wien eingetragen.
- Kammernmitgliedschaft: Wirtschaftskammer: Superfund ist Mitglied in der Fachgruppe Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Wien.
- Aufsichtsbehörde: Superfund unterliegt als konzessionierte Wertpapierfirma der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Anschrift: Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien; Telefon: 01/249 59- 0, Telefax: 01/249 59–5499, E-mail: fma@fma.gv.at, Internet: www.fma.gv.at
- Anlegerentschädigungseinrichtung: Als konzessionierter Portfolioverwalter ist Superfund Mitglied der Anlegerentschädigung von WPF GmbH (AeW). Für die Entschädigung von Anlegern für Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen, die dadurch entstanden sind, dass Superfund nicht in der Lage war, Anlegern Gelder zurückzuzahlen oder Instrumente zurückzugeben, gelten die §§ 73 ff. WAG 2018. Festgehalten wird jedoch, dass Superfund keine Finanzinstrumente und Gelder von Kunden hält, diesbezüglich somit nicht Schuldner von Anlegern wird und hierzu auf Grund seiner Konzession auch nicht berechtigt ist. Anschrift der AeW: Lambrechtgasse 1/10, 1040 Wien, Telefon: 01/513 39 42, E-mail: office@aew.at, Internet: www.aew.at
- Kommunikation: Sämtliche Kommunikation zwischen Kunden und Superfund wird in deutscher Sprache geführt. Dokumente sowie andere Informationen können Kunden von Superfund auf Deutsch erhalten. Als Kommunikationsmittel zwischen den Kunden und Superfund sind zu verwenden: persönliches Gespräch, Telefon, Telefax, Email, Brief. Die Übermittlung und der Empfang von Aufträgen erfolgt durch Superfund ausschließlich in Schriftform, per Telefax oder per Brief.
- Beschwerdemanagement: Beschwerden über die von Superfund erbrachten Wertpapierdienstleistungen können über die oben angeführten Kontaktdaten an Superfund und an den Beschwerdemanager von Superfund, an beschwerde@ superfund.com übermittelt werden. Kann die Beschwerde nicht direkt gelöst werden, wird jedenfalls innerhalb von 2 Bankwerktagen deren Eingang bestätigt und ein Ansprechpartner, die weiteren Vorgehensschritte sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mitgeteilt. Um die Zeitspanne der Bearbeitung möglichst kurz zu halten, wird ersucht alle relevanten Informationen bzw. Unterlagen in Zusammenhang mit der Beschwerde mitzusenden. Sollte etwas mehr Zeit für die Antwort benötigt werden, wird selbstverständlich eine Zwischeninformation übermittelt. Sollte die Lösung der Beschwerde für Sie nicht erfolgreich sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Stelle zur alternativen Streitbeilegung zu wenden oder den Gerichtsweg zu beschreiten. Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Tel.: +43 (0)1 890 63 11, Fax: +43 (0)1 890 63 11 99 office@verbraucherschlichtung.at
- Vertraglich gebundene Vermittler & Wertpapiervermittler: Sofern Superfund Wertpapierdienstleistungen über vertraglich gebundene Vermittler oder Wertpapiervermittler erbringt, erfolgt diesbezüglich ein ausdrücklicher Hinweis durch Superfund anlässlich der Erbringung der Dienstleistung. Sie können im Vermittlerregister auf der Webseite der FMA eine Vermittlerabfrage vornehmen.
- Depotführende Stelle/Administrator: Angaben über die jeweilige depotführende Stelle/den jeweiligen Administrator sind dem Depot-/Kontoeröffnungsantrag in Bezug auf das gewählte Finanzprodukt zu entnehmen.
2. Information über die Einstufung als Privatkunden
Superfund stuft alle Kunden als „Privatkunden“ gemäß § 1 Z 36 WAG 2018 ein. Dadurch kommt das höchste gesetzliche Kundenschutzniveau zur Anwendung. Eine Einstufung als „professioneller Kunde“ oder als „geeignete Gegenpartei“ ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung möglich, wobei der Kunde keinen Anspruch auf eine andere Einstufung als „Privatkunde“ durch Superfund hat.
3. Information über Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über erbrachte Dienstleistungen
Nach Ausführung des jeweiligen Kundenauftrags erhält der Kunde durch den Produktpartner/ Verwahrstelle/Administrator als einmalige Information eine Abrechnung, aus welcher die Anzahl und der Preis der erworbenen/umgetauschten Finanzinstrumente sowie die damit unmittelbar verbundenen Kosten (insbesondere Ausgabeaufschlag) ersichtlich sind. Eine derartige Information ergeht in der Regel längstens binnen 14 Tagen nach Ausführung des Auftrags. Regelmäßige Informationen ergehen im Übrigen nicht.
4. Beschreibung der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten
Aufgrund der Geschäftstätigkeit von Superfund sollten Interessenkonflikte bei der Anlageberatung und Vermittlung zwischen Superfund und den Kunden bzw. zwischen den Kunden untereinander weitgehend ausgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang weist Superfund darauf hin, dass Superfund derzeit ausschließlich Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf Superfund Eigenprodukte, die von einem der Superfund Gruppe von verbundenen Investmentunternehmen angehörigen Emittenten stammen oder zumindest in Kooperation mit einem der Superfund Gruppe von verbundenen Investmentunternehmen zugehörigen Unternehmen emittiert wurden, erbringt. Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass Superfund für einzelne Fonds sowohl die Funktion des externen (von der Emittentin beauftragten) Fondsverwalters (Fondsmanager) ausübt als auch als eine vom Produktpartner beauftragte Vertriebspartnerin in Bezug auf diese Fonds agiert. Superfund erlöst aus beiden Funktionen Gebühren in Form von prozentueller Verwaltungsgebühr, Erfolgsgebühr und Vermittlungsprovision. Hieraus können sich Interessenkonflikte ergeben. Superfund hat daher angemessene Maßnahmen, Verfahren und Vorkehrungen, wie insbesondere die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung in Bezug auf den Kunden, getroffen, um allenfalls auftretende Interessenkonflikte erkennen und vermeiden zu können. Die Zuständigkeit für das Erkennen, Vermeiden und Beheben von Interessenkonflikten liegt beim Compliance-Beauftragten.
5. Informationen/Leitlinien über die Bearbeitung und Durchführung von Kundenaufträgen
Kundenaufträge werden von Superfund in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet. Superfund führt Kundenaufträge ausnahmslos nicht selbst aus, sondern leitet diese an den Produktpartner/die Verwahrstelle/den Administrator zur Ausführung weiter. Kundenaufträge werden somit von Superfund aufgrund des Prioritätsprinzips registriert, geprüft, zugeordnet und unter Berücksichtigung der relevanten Annahmezeiten zur Durchführung an den Produktpartner/die Verwahrstelle/ den Administrator weitergeleitet. Eine Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen per Telefongespräch, ist ausgeschlossen.
6. Information über Gebühren und Kosten (Ex Ante)
Sämtliche Gebühren und Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb bzw. dem Besitz von Superfund Finanzprodukten verbunden sind, sind auf dem jeweiligen Antragsformular detailliert angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die FMA verpflichtet ist, Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen auf ihrer Homepage (www.fma.gv.at) zu veröffentlichen.
(https://www.fma.gv.at/finanzdienstleister/wertpapierdienstleister/marktuebliche-entgelte/)
7. Information über Eigenprodukte und Anlageberatung
Superfund weist als Wertpapierfirma ausdrücklich darauf hin, dass sie in ihre Geschäftstätigkeit gegenüber den Kunden ausschließlich Eigenprodukte einbezieht, indem sie ausschließlich in Bezug auf Eigenprodukte berät und solche vermittelt. Es erfolgt somit eine ausschließlich nicht unabhängige Anlageberatung. (eingeschränktes Produktspektrum) Superfund erhält für die Verwaltung (das Management) dieser Finanzprodukte Verwaltungs- und gegebenenfalls Erfolgsgebühren in der auf dem Zeichnungsformular jeweils ersichtlichen Höhe. Superfund bietet keine regelmäßige Beurteilung der Eignung der Finanzinstrumente, die Kunden empfohlen wurden an.